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   BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02   

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BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02 (https://dejure.org/2003,33380)
BPatG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02 (https://dejure.org/2003,33380)
BPatG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 26 W (pat) 100/02 (https://dejure.org/2003,33380)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die dort aufgeführten, sondern auch solche, die für die Herstellung oder den Vertrieb von Waren wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die entweder gegenwärtig bereits als Sachaussage benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage aufgrund konkret feststellbarer tatsächlicher Umstände in Zukunft zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die dort aufgeführten, sondern auch solche, die für die Herstellung oder den Vertrieb von Waren wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die entweder gegenwärtig bereits als Sachaussage benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage aufgrund konkret feststellbarer tatsächlicher Umstände in Zukunft zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die dort aufgeführten, sondern auch solche, die für die Herstellung oder den Vertrieb von Waren wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die entweder gegenwärtig bereits als Sachaussage benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage aufgrund konkret feststellbarer tatsächlicher Umstände in Zukunft zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02
    Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr erfahrungsgemäß wenig geneigt ist, eine Warenbezeichnung begrifflich zu analysieren und eine solche Bezeichnung in der Regel so annimmt, wie sie ihm entgegentritt (BGH GRUR 1992, 515 - Vamos; aaO - PROTECH), wenn sie markenmäßig verwendet wird (BGH BlPMZ 2000, 53, 55 - FÜNFER).
  • BPatG, 26.02.2002 - 33 W (pat) 198/01
    Auszug aus BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02
    Zwar gehen die Entscheidungen "SHOE CITY" des 27. Senats (27 W (pat) 183/96) und "Travelcity" des 33. Senats (33 W (pat) 198/01) davon aus, daß der Bestandteil "CITY" lediglich für eine gewisse Größe, Auswahl und Modernität eines Verkaufsortes steht.
  • BPatG, 21.04.1998 - 27 W (pat) 183/96
    Auszug aus BPatG, 30.04.2003 - 26 W (pat) 100/02
    Zwar gehen die Entscheidungen "SHOE CITY" des 27. Senats (27 W (pat) 183/96) und "Travelcity" des 33. Senats (33 W (pat) 198/01) davon aus, daß der Bestandteil "CITY" lediglich für eine gewisse Größe, Auswahl und Modernität eines Verkaufsortes steht.
  • BPatG, 17.09.2014 - 29 W (pat) 549/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "stencilcity" - Unterscheidungskraft -

    Die Schutzfähigkeit des Zeichens "Fotocity" (Beschluss vom 30.04.2003, 26 W (pat) 100/02) für die ausschließlich beanspruchten Waren beruhte demgegenüber auf dem Umstand, dass der Senat darin allenfalls einen Hinweis auf ein kaufmännisches Unternehmen sah, nicht aber einen unmittelbar beschreibenden Sachzusammenhang zu den ausschließlich beanspruchten Waren.

    Das Bedürfnis, eine Bezeichnung für bestimmte Herstellungs- oder Verkaufsstätten freizuhalten, rechtfertigt es nicht, die Eintragung des Zeichens auch für dort hergestellte oder verkaufte Waren zu versagen (BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES, BPatG Beschluss vom 30.04.2003, 26 W (pat) 100/02 - FotoCity).

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